Vielfältige UnterstützungUnsere LeistungenWir sind für Sie da

Unsere Patienten versorgen wir zu Hause mit allen Leistungen der Grund-, Behandlungs-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, mit hauswirtschaftlicher Unterstützung sowie Alltagsbegleitung und Betreuung. Zudem führen wir die von den Pflegekassen vorgesehenen wiederkehrenden Beratungsbesuche sowie andere Formen der Pflegeberatung durch.

 

Über uns - Gebomed Pflegedienst

Bei Fragen…

…sprechen Sie uns an

Insbesondere, wenn man erstmalig mit dem Thema Pflege für sich selbst oder Angehörige bzw. Bekannte konfrontiert wird, ist es mitunter schwierig, die schiere Menge an Informationen, Vorschriften, Unterstützungsmöglichkeiten, Anträgen, Begriffen und auch möglichen Fallstricken zu überblicken und sofort vollständig zu verstehen. Nachfolgend beschreiben wir Ihnen kurz die verschiedenen Bereiche, in denen Sie durch uns unterstützt werden können. Auch der Menüpunkt FAQ  (wiederkehrende Fragen zum Thema Pflege) hilft Ihnen dabei, das ganze Thema besser zu verstehen. Bitte verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick und zögern Sie nicht, bei Fragen mit uns Kontakt aufzunehmen.

Weiterentwicklung im Beruf

Grundpflege (SGB XI)

Wir helfen Ihnen in alltäglichen Situationen

Hierbei handelt es sich um Leistungen der Pflegekasse (SGB XI), die Sie ab Pflegegrad 2 mit den dafür zur Verfügung stehenden Budgets, hilfsweise auch als Selbstzahler, beanspruchen können.

Sie brauchen Hilfe in alltäglich wiederkehrenden Situationen? Wir helfen Ihnen z.B. bei der Körperpflege, beim Duschen, beim An- oder Ausziehen, beim Aufstehen oder Zu-Bett-Gehen.

Behandlungspflege (SGB V)

Medizinische Behandlung außerhalb einer ärztlichen Praxis

Hier handelt es sich um Leistungen der Krankenkasse (SGB V), die Sie bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch uns erbringen lassen können.

Wenn Sie medizinischer Behandlung bedürfen und die Arztpraxis nicht mehr aufsuchen können, leisten wir auf Anordnung des Arztes zum Beispiel Verbandswechsel, An- oder Ausziehen der Kompressionsstrümpfe, Medikamentengabe, Insulinspritzen und vieles mehr.

Die medizinische Behandlungspflege wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen rückläufig ist und so für den Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird.

Kurzzeit- & Verhinderungspflege

Bei Verhinderung der regulären Pflegeperson

Auch bei diesen Leistungen handelt es sich um Leistungen der Pflegekasse (SGB XI), die allen Personen mit Pflegegrad 2 oder höher nach sechs Monaten ab der entsprechenden Pflegegradeinstufung zur Verfügung stehen. Es kann vorkommen, dass die reguläre private Pflegeperson Urlaub macht, erkrankt oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert ist.

Hier übernimmt dann die Pflegeversicherung Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Die Ersatzpflege kann u.a. durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Pflege zuhause

Pflegeberatung

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Auch hier handelt es sich um Leistungen der Pflegekasse (SGB XI), die jedoch in diesem Fall bereits ab Vorliegen von Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden können.

Zum einen sind wir ein zugelassener Pflegedienst, der die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI durchführen darf. Diese sind für die reinen Bezieher von Pflegegeld, die nicht pflegerisch durch einen Pflegedienst versorgt werden, seitens der Pflegekassen vorgeschrieben. Sie dienen der Qualitätssicherung und der Beratung von pflegenden Angehörigen. Bei Pflegegrad 1 – 3 muss dies alle 6 Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate unaufgefordert der Pflegekasse nachgewiesen werden, sonst droht Leistungskürzung oder sogar – Streichung.

Wir führen aber auch bei allen pflegerisch (SGB XI) durch uns versorgten Patienten ab Pflegegrad 2 zweimal jährlich einen solchen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durch.

Auch bei Neuaufnahmen, nach Rückkehr aus dem Krankenhaus, einer Rehamaßnahme oder bei einer akuten Veränderung der Pflegesituation finden Beratungsgespräche statt.

Abgesehen von diesen Beratungsbesuchen bietet unsere allgemeine Pflegeberatung Hilfestellung bei nahezu allen Fragen, die in der häuslichen Versorgung aufkommen. Da sich die Pflegesituation jedes Patienten unterschiedlich darstellt, wird auch eine individuelle Beratung benötigt. Durch unser Angebot werden pflegende Angehörige entlastet und bestmöglich unterstützt.

Mit unserer Erfahrung aus mehr als drei Jahrzehnten in der ambulanten Pflege beraten wir Sie gerne. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Hauswirtschaft, Alltagsbegleitung & Betreuung

Damit Sie sich weiter zu Hause wohl fühlen können

Auch hier handelt es sich um Leistungen der Pflegekasse (Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI), die jedoch in diesem Fall bereits ab Vorliegen von Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden können.

Aufgrund von alters- und/oder krankheitsbedingten Einschränkungen benötigen Sie Hilfe bei der Versorgung Ihres Haushalts. Unsere speziell geschulten Mitarbeiter übernehmen bei Bedarf die verschiedensten Aufgaben der täglichen Hausarbeit, damit Kleinigkeiten nicht zum Problem werden und Sie Ihren Alltag zu Hause meistern können.

Möchten Sie Unterstützung beim Einkaufen oder vielleicht zum Arzt oder ins Krankenhaus begleitet werden? Soll jemand mit Ihnen regelmäßig Spaziergänge machen, Gesellschaftsspiele spielen, in ein Café gehen oder Biographiarbeit, bspw. anhand alter Fotoalben, machen?

Ob es um die Reinigung Ihrer Wohnung, Unterstützung beim Einkauf oder die Zubereitung von Mahlzeiten geht – unser Team hilft Ihnen zuverlässig und kompetent.

Für die hauswirtschaftliche Unterstützung und/oder die Alltagsbegleitung und Betreuung steht Ihnen ein festes monatliches Budget der Pflegekasse zu. Zudem können andere Leistungen der Pflegekasse, sofern Sie diese nicht anderweitig nutzen, ebenfalls für diese Leistungen genutzt werden.

Hausnotruf

Für den Fall der Fälle Hilfe holen können

Leider passiert es immer wieder, dass Patienten zu Hause, z.B. durch einen Sturz, in eine Notlage geraten, ohne dass jemand in ihrer Nähe wäre, um helfen zu können. Um solche Situationen zu vermeiden, gibt es technische Lösungen in Form sogenannter Hausnotrufsysteme. Darüber können Angehörige, Nachbarn, Freunde oder eben nach entsprechender Vereinbarung auch der Pflegedienst im Notfall erreicht werden. Die Einrichtung ist recht kurzfristig möglich und die Bedienung ist sehr einfach.

Sollten Sie auch für sich oder eine nahestehende Person eine solche Lösung nutzen wollen, kontaktieren Sie uns gerne, wir können Sie dazu umfassend informieren.